Ja, dein freiheit+ Gewinn ist vererbbar. Denn dein freiheit+ Gewinn wird nach § 1922 BGB Abs. 1 als Vermögen anerkannt. Sollte es zu einem frühzeitigen Tod kommen, kann dein Gewinn in deine Erbschaft einfließen und du kannst deinen Liebsten alle weiteren Gewinnausschüttungen überschreiben.
Wir hoffen natürlich nicht, dass dieser Fall irgendwann eintrifft.