Ja, dein freiheit+ Gewinn ist vererbbar.
Nach § 1922 BGB Abs. 1 kann dein Gewinn Teil deines Nachlasses werden. Sollte dieser Fall eintreten, können deine Liebsten die weiteren Auszahlungen erhalten.
Wir hoffen natürlich, dass es dazu nicht kommt.
Ja, dein freiheit+ Gewinn ist vererbbar.
Nach § 1922 BGB Abs. 1 kann dein Gewinn Teil deines Nachlasses werden. Sollte dieser Fall eintreten, können deine Liebsten die weiteren Auszahlungen erhalten.
Wir hoffen natürlich, dass es dazu nicht kommt.